Gefahrenmeldetechnik

Die Implementierung der Gefahrenmeldetechnik in die Gebäudeautomationsebene stellt sich unter Umständen als schwieriges Unterfangen dar. Vor allem dann, wenn es sich um Brand- oder Einbruchmeldeanlagen mit VdS-Zulassung handelt, die dazu noch von einem VdS-Errichterbetrieb installiert werden soll. Dennoch gibt es Systeme mit VdS-Anerkennung, welche ausreichendes Schutzpotenzial für das Smart Home bieten. Das Seminar führt in Normen und Technische Richtlinien im Bereich Einbruch- und Brandmeldetechnik ein, vermittelt Kenntnisse über Einsatzmöglichkeiten einzelner Komponenten sowie deren Implementierung im GA-System.


Kursinhalte

Im Bereich Brandmeldetechnik:

  • Einführung in Normen und technische Richtlinien
  • Brandmelder und ihre Einsatzmöglichkeiten, Fehlalarmvermeidung
  • Einzelmelder und Zentralensysteme
  • Alarmierungsmöglichkeiten und Alarmweiterleitungen
  • Inspektions- und Wartungsarbeiten Im Bereich Einbruchmeldetechnik
  • Einführung in Normen und technische Richtlinien
  • Sensoren zur Überwachungs- und Einbruchmeldetechnik
  • funk- und drahtgebundene Übertragungstechnik
  • örtliche Alarmierung und Alarmweiterleitung
  • Inspektions- und Wartungsarbeiten

Im Bereich Einbruchmeldetechnik:

  • Einführung in Normen und technische Richtlinien
  • Sensoren zur Überwachungs- und Einbruchmeldetechnik
  • funk- und drahtgebundene Übertragungstechnik
  • örtliche Alarmierung und Alarmweiterleitung
  • Inspektions- und Wartungsarbeiten

Hinweis

Das Seminar ist keine Errichterschulung im Sinne VdS.

Zielgruppe

Das Seminarangebot richtet sich an Fachleute aus dem Bereich der Elektro- und Informationstechnik.

Voraussetzungen

Idealerweise "KNX Grundkurs mit Zertifizierung".

Abschluss

Sie erhalten ein etz-Zertifikat

Hinweise

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

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Kontaktperson

Fritz Staudacher
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