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Sachkundiger für Beleuchtungsanlagen

Sachkundige/r für Beleuchtungsanlagen in Innenräumen Teil 1: Grundlagen und Prüfung von Beleuchtungsanlagen

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Beleuchtungsanlagen sind so zu planen, zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen aus den Normen, z. B. aus der DIN EN 12464-1 Beleuchtung von Arbeitsstätten, und aus den BG-Regeln BGR 131-1 und BGR 131-2 Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten eingehalten werden.
Eine ausreichende Beleuchtung am Arbeitsplatz hat die vorrangige Aufgabe, den Sehvorgang zu verbessern sowie Unfälle und zu starke Beanspruchungen der Augen zu vermeiden. Sie trägt ebenso dazu bei, die Aktivität und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu fördern.

Nach der BG-Regel BGR 131-2 müssen die Planungsunterlagen, der Wartungsplan und die Dokumentation für Beleuchtungsanlagen durch einen Sachkundigen erstellt werden. Die Unterlagen müssen bei der Inbetriebnahme und für wiederkehrende Prüfungen sowie bei Änderungen und Instandsetzungen zur Verfügung stehen.

Die Qualifikation zum Sachkundigen im Sinne dieser Sicherheitsregeln ist zentrales Ziel des Fachseminars. Es behandelt die lichttechnischen Grundlagen, die einschlägigen Normen und Vorschriften sowie die Überprüfung vorhandener Beleuchtungssysteme. Außerdem werden die Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz im Hinblick auf moderne Beleuchtungssysteme betrachtet.

Sachkundiger für Beleuchtungsanlagen

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Beleuchtungsanlagen müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung und Instandsetzungen, mindestens jedoch alle drei Jahre, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dies fordern die "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz an Arbeitsplätzen mit künstlicher Beleuchtung und für Sicherheitsleitsysteme" (BGR 131) der Berufsgenossenschaften.

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Beleuchtungsanlagen sind so zu planen, zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen aus den Normen, z. B. aus der DIN EN 12464-1 "Beleuchtung von Arbeitsstätten", und aus den BG-Regeln BGR 131-1 und BGR 131-2 "Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten" eingehalten werden. Eine ausreichende Beleuchtung am Arbeitsplatz hat die vorrangige Aufgabe, den Sehvorgang zu verbessern sowie Unfälle und zu starke Beanspruchungen der Augen zu vermeiden. Sie trägt ebenso dazu bei, die Aktivität und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu fördern. Nach der BG-Regel BGR 131-2 müssen die Planungsunterlagen, der Wartungsplan und die Dokumentation für Beleuchtungsanlagen durch einen Sachkundigen erstellt werden. Die Unterlagen müssen bei der Inbetriebnahme und für wiederkehrende Prüfungen sowie bei Änderungen und Instandsetzungen zur Verfügung stehen. Die Qualifikation zum Sachkundigen im Sinne dieser Sicherheitsregeln ist zentrales Ziel des Fachseminars. Es behandelt die lichttechnischen Grundlagen, die einschlägigen Normen und Vorschriften sowie die Überprüfung vorhandener Beleuchtungssysteme. Außerdem werden die Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz im Hinblick auf moderne Beleuchtungssysteme betrachtet.

Sachkundiger für Beleuchtungsanlagen

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  Termin: 13.02.2012 - 15.02.2012
  Termin: 02.04.2012 - 04.04.2012
  Termin: 11.06.2012 - 13.06.2012

Sachkundiger für Beleuchtungsanlagen

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Beleuchtungsanlagen müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung und Instandsetzungen, mindestens jedoch alle drei Jahre, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dies fordern die "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz an Arbeitsplätzen mit künstlicher Beleuchtung und für Sicherheitsleitsysteme" (BGR 131) der Berufsgenossenschaften.

  Termin: 02.05.2012 - 04.05.2012
  Termin: 29.10.2012 - 31.10.2012

Sachkundige/r für Beleuchtungsanlagen Teil 1 (mit WBT, E-Learning)

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Dieses Seminar ist inhaltlich identisch mit dem Seminar „Sachkundige/r für Beleuchtungsanlagen in Innenräumen;Teil 1: Grundlagen und Prüfung von Beleuchtungsanlagen“ (Seminar-Nr.: 681511). Die Teilnehmer sparen jedoch einen Seminartag ein, wenn Teile der lichttechnischen Grundlagen vorab mit einer Lernsoftware durchgearbeitet werden.

Diese Lernsoftware kann entweder mit Hilfe einer CD (CBT = computer based training) oder im Internet bearbeitet werden (WBT = web based training). Die Bearbeitung der Lernsoftware kann jeder Teilnehmer individuell planen und vornehmen, muss jedoch vor dem Besuch der beiden Präsenzseminartage abgeschlossen sein.

Für die Bearbeitung der Lernsoftware sind folgende technische Voraussetzungen erforderlich:
  • Pentium ab 90 MHz (besser 166 MHz)
  • 64 MB Arbeitsspeicher (besser 128 MB)
  • SVGA Grafikkarte (800x600)
  • 8-fach CD-ROM (besser 12-fach) für CBT
  • 16 Bit Soundkarte
  • Windows98/ME/2000/NT4.0/XP.

Für die Bearbeitung als WBT wird ein Internetzugang und der Internet Explorer (ab Version 4.xx) benötigt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite.



  • Lichttechnische Grundlagen (als CBT oder WBT)
  • Normen, Vorschriften, Regeln (als CBT oder WBT)
  • Auswahl und Beurteilung von Lampen und Leuchten (als CBT oder WBT
  • Sicherheitsbeleuchtung
  • Instandhaltung und Wartung
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
  • Moderne Beleuchtungssysteme und zukünftige Trends
  • Steuern und Regeln durch Gebäudeleittechnik
  • Messung u. Beurteilung bestehend. Beleuchtungsanlagen
  • Abschlusstest.


Hinweise: