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Meister Informationstechnik|
Kursinhalte Für die Vorbereitung der Meisterprüfung "Teil I und II "geht das etz verschiedene Wege. Zunächst werden die Grundlagen der verschiedenen Technologien in Intensiv-Seminaren wiederholt und gefestigt. Anhand umfassender praxisbezogener Kundenprojekte vermitteln wir Ihnen anschließend das Expertenwissen, das Sie als Meister auszeichnet. In unseren Kundenprojekten liegt der Schwerpunkt vor allem auf Durch die konkreten Handlungssituationen in Projekten erhalten Sie die Kompetenz, die sich auch in der neuen Prüfungsverordnung wiederspiegelt. Die Ganzheitliche Qualifikation steht hier im Vordergrund. Zulassungsvoraussetzungen
Ziel:
Als Informationstechnikermeister/innen übernehmen Sie verschiedene Fach- und Führungsaufgaben. So führen sie Planungs-, Installations- und Reparaturarbeiten durch, leiten Fachkräfte, koordinieren die Arbeiten und üben Kontrollfunktionen aus. Sie erstellen Angebote und übernehmen hierbei sowohl die kaufmännische als auch die technische Kalkulation. Als Ansprechpartner/in für die Kunden sorgen Sie für eine termin- und fachgerechte Erledigung ihrer Aufträge.
Ob als selbstständiger Inhaber eines Handwerksbetrieb, als IT-Fachmann eines Industrie-Unternehmens, oder als Fachhändler für Erzeugnisse der Informations- und Unterhaltungselektronik, Sie entwickeln die betrieblichen Grundsätze, bestimmen Art und Umfang der Investitionen, sind für die Personalauswahl verantwortlich und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes.
Da Sie mit ihrer Meisterprüfung auch die Berechtigung zur Ausbildung haben, wirken Sie in verantwortlicher Position bei der Ausbildung von Ausbildenden mit.
Vorkenntnisse: Zulassungsvoraussetzung für die Meisterprüfung ist der erfolgreiche Abschluss einer Gesellenprüfung oder einer entsprechenden Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Wird die Meisterprüfung in dem Handwerk abgelegt, in welchem auch die Ausbildung absolviert wurde, ist keine Berufstätigkeit nachzuweisen. Wird eine Berufsausbildung nachgewiesen, welche nicht der angestrebten Meisterprüfung entspricht, sind drei Jahre Berufstätigkeit nachzuweisen. |