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Informationstechnikermeister/in (Teil 1 und 2 in Vollzeit)

Teil 1: Fachpraxis
  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Telekommunikationstechnik
  • Netzwerktechnik (LAN/ WAN)
  • Datenübertragungstechnik (Kupfer und LWL)
  • Audio- und Videotechnik
  • Empfangsanlagen.

Teil 2: Fachtheoretische Kenntnisse

  • Theoretische Inhalte zu Teil 1
  • Informations- und Sicherheitstechnik
  • Arbeitsplanung und Auftragsabwicklung
  • Betriebsführung und Betriebsorganisation.
Ziel:

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung sind Sie befähigt, einen Betrieb selbständig zu führen, Leitungsaufgaben in den Bereichen Technik, Betriebswirtschaft, Personalführung und -entwicklung wahrzunehmen, die Ausbildung durchzuführen sowie die berufliche Handlungskompetenz selbstständig umzusetzen.
Zielgruppe:

Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung in den folgenden Berufen:
  • Radiofernsehtechnik
  • Büroinformationselektronik
  • Informationselektronik (Schwerpunkt: Bürosystemtechnik)
  • Informationselektronik (Schwerpunkt: Geräte- und Systemtechnik)
  • sonstige Berufe, vorbehaltlich der Zulassung zur Prüfung durch die Handwerkskammer
Voraussetzung:

Bis zum Beginn des Lehrgangs sollten Sie die Zulassung zur Prüfung geklärt haben und den Zulassungsantrag zur Meisterprüfung bei der Handwerkskammer in Oldenburg eingereicht haben.
Die Anmeldung zum Lehrgang ist nicht gleichzeitig eine Zulassung zur Prüfung!

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung:

Wollen Sie die Meisterprüfung in Ihrem erlernten Gesellenberuf ablegen, so ist keine Gesellenzeit (ehemals 3 Jahre) mehr notwendig. Sie erhalten die Zulassung zur Meisterprüfung direkt nach Abschluss Ihrer Ausbildung.

Wollen Sie die Meisterprüfung in einem nicht erlernten Gesellenberuf ablegen, müssen Sie eine 3jährige Berufspraxis (Gesellenzeit) in der jeweiligen Fachrichtung nachweisen.. Die einjährige Vorbereitung am bfe-Oldenburg wird hierauf angerechnet.

2. Meisterprüfung: Wollen Sie eine 2. Meisterprüfung ablegen, benötigen Sie keine erneute Gesellenzeit. (Handwerksordnung von 1994)
Abschluss:

Sie erhalten ein Abschlusszeugnis sowie nach erfolgreichem Ablegen der Meisterprüfung den Meisterbrief von der Handwerkskammer.
Kontaktperson:

Claudia Nichau
Tel.: 0441 34092-131
Fax: 0441 34092-129
Email:

Kontakt:
Kontakt per Email