Elektromaschinenbaumeister/in (Teil 1 und 2 in Vollzeit)
- Grundlagen der Elektrotechnik, Elektronik, Digitaltechnik mit mathematischen Anwendungen
- Mess- und Regelungstechnik
- Berufsbezogene, sicherheitsrelevante Gesetze, Normen, Regeln und Vorschriften
- Auftragsabwicklung und Betriebsführung
- Elektrische Maschinen
- Berechnung elektrischer Maschinen auf Grundlage von magnetischen, elektrischen und geometrischen Vorgaben
- Entwurf von Wicklungen
- Leistungselektronik
- Steuerungstechnik incl. SPS
- Grundlagen der Hydraulik und Pneumatik
- Herstellen von Wicklungen
- Projektierung von Anlagen
- Praktische Arbeiten
Ziel:
Als Elektromaschinenbau-Meister/in erhalten Sie:
- das Fachwissen, das Ihnen auch als Angestellter in Betrieben des Handwerks, der Industrie oder aber im Handel und bei Behörden
- eine höhere Arbeitsplatzsicherheit gewährleistet
- ein höheres Einkommen ermöglicht
- anspruchsvollere Arbeit bietet
- und gesellschaftliches Ansehen sichert.
- die Fachkompetenz, die Sie auf unternehmerisches Handeln, Betriebs- und Personalführung vorbereitet sowie für Arbeitsplanung, Auftragsabwicklung und Kundenorientierung qualifiziert,
- die Methodenkompetenz, damit Sie zukünftige Aufträge strategisch und zielorientiert ausführen können,
- die Zulassung zum Arbeiten in den Netzen, die an die öffentliche Stromversorgung angeschlossen sind,
- in den meisten Bundesländern die Berechtigung zum Besuch einer Fachhochschule und in einigen Fällen sogar zum Studium an einer Universität.
Zielgruppe:
Der Lehrgang richtet sich in erster Linie an Elektromaschinenbauer/innen bzw. Elektroniker/innen für Maschinen- und Antriebstechnik sowie Facharbeiter/ Gesellen mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem elektrotechnischen Beruf und einer mindestens dreijährigen Berufspraxis, die nach neuen persönlichen Herausforderungen suchen.
Der Lehrgang richtet sich in erster Linie an Elektromaschinenbauer/innen bzw. Elektroniker/innen für Maschinen- und Antriebstechnik sowie Facharbeiter/ Gesellen mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem elektrotechnischen Beruf und einer mindestens dreijährigen Berufspraxis, die nach neuen persönlichen Herausforderungen suchen.
Voraussetzung:
Bis zum Beginn des Lehrgangs sollte die Zulassung zur Prüfung mit der Handwerkskammer Oldenburg geklärt sein.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung ist nicht automatisch die Zulassung zur Meisterprüfung. Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung:
Bis zum Beginn des Lehrgangs sollte die Zulassung zur Prüfung mit der Handwerkskammer Oldenburg geklärt sein.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung ist nicht automatisch die Zulassung zur Meisterprüfung. Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung:
- Wollen Sie die Meisterprüfung in Ihrem erlernten Gesellenberuf ablegen, so ist keine Gesellenzeit (ehemals 3 Monate) mehr notwendig. Sie erhalten die Zulassung zur Meisterprüfung direkt nach Abschluss Ihrer Berufsausbildung.
- Eine Zulassung zur Meisterprüfung im nicht erlernten Gesellenberuf erfordert eine 3jährige Berufspraxis (Gesellenzeit) in der jeweiligen Fachrichtung. Die einjährige Vorbereitung am bfe-Oldenburg wird hierauf angerechnet.
- Zweite Meisterprüfung
Seit 1994 erlaubt die Handwerksordnung eine zweite Meisterprüfung ohne erneute Gesellenzeit.
Abschluss:
Sie erhalten ein Abschlusszeugnis sowie nach erfolgreichem Ablegen der Meisterprüfung den Meisterbrief von der Handwerkskammer.
Sie erhalten ein Abschlusszeugnis sowie nach erfolgreichem Ablegen der Meisterprüfung den Meisterbrief von der Handwerkskammer.
Kontaktperson:
Claudia Nichau
Tel.: 0441 34092-131
Fax: 0441 34092-129
Email:
Claudia Nichau
Tel.: 0441 34092-131
Fax: 0441 34092-129
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Kontakt:
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