Meisterkurs Elektromaschinenbau Teil 1+2 mit Zusatzqualifikation zum SPS-Techniker
Die Teile I und II des Vorbereitungslehrgangs vermitteln in projektorientierten Aufträgen die notwendigen fachpraktischen- und fachtheoretischen Kenntnisse.Kursinhalte
Blended Learning
Für die Vorbereitung zur Meisterprüfung Elektromaschinenbau Teil I und II
geht das etz neue Wege.
Die Ausbildung beinhaltet unterschiedliche Lernfelder und wechselt zwischen Präsenzphasen und Selbstlernphasen mittels computergestützter Lernsoftware (CBT), ständigen Wissenskontrollen und praxisorientiertem ganzheitlichem Lernen an Geschäftsprozessen.
Hierbei kommt dem auftragsorientierten Lernen die größte Bedeutung zu, da hier anhand von Praxisbeispielen die komplette Bandbreite der "Meisterlichen Kenntnisse", angefangen bei der Planung und Projektierung, bis hin zur Technik und fachlicher Vorschriften ganzheitlich vermittelt werden.
Ziel:
Der Meister-Vorbereitungslehrgang hat zum Ziel, dass mit bestandener Meisterprüfung der Teilnehmer einen Betrieb selbstständig führen kann, ist seine berufliche Handlungskompetenz selbstständig an neue Bedarfslagen anzupassen und umzusetzen.
Die neue Meisterprüfungsverordnung macht deutlich, dass es nicht mehr auf Einzelkenntnisse und Fertigkeiten ankommt, sondern dass ganzheitliche Qualifikationen verlangt werden, die Planen, Durchführen und Kontrollieren umfassen. Dabei werden neben einer starken Kundenorientierung besonders Leitungsfunktionen sowohl in kaufmännischen als auch organisatorischen und technischen Bereichen gefordert.
Voraussetzung:
Zulassungsvoraussetzung für die Meisterprüfung ist der erfolgreiche Abschluss einer Gesellenprüfung oder einer entsprechenden Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Wird die Meisterprüfung in dem Handwerk abgelegt, in welchem auch die Ausbildung absolviert wurde, ist keine Berufstätigkeit nachzuweisen. Wird eine Berufsausbildung nachgewiesen, welche nicht der angestrebten Meisterprüfung entspricht, sind drei Jahre Berufstätigkeit nachzuweisen.
Zulassungsvoraussetzung für die Meisterprüfung ist der erfolgreiche Abschluss einer Gesellenprüfung oder einer entsprechenden Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Wird die Meisterprüfung in dem Handwerk abgelegt, in welchem auch die Ausbildung absolviert wurde, ist keine Berufstätigkeit nachzuweisen. Wird eine Berufsausbildung nachgewiesen, welche nicht der angestrebten Meisterprüfung entspricht, sind drei Jahre Berufstätigkeit nachzuweisen.
Kontaktperson:
Klaus Schumacher
Klaus Schumacher
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